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Verhältnisse im alten Bern

Im alten Bern gehörten die Gehöfte an der Sonnseite des Kurzenberges bis hinauf zur Wasserscheide zwischen Aare und Emme (im heutigen Dorfkern) zur Kirchgemeinde Oberdiessbach sowie zur Freiherrschaft Diessbach. Der Twingherr besass, als einziger Twingherr im Landgerichtskreis Konolfingen, die hohe Gerichtsbarkeit. Das bedeutete, dass er auch «Bluturteile» fällen konnte.

Die Gegend jenseits der Wasserscheide, von wo das Wasser in Richtung der Emme fliesst, gehörte dagegen als Teil des Gerichts Röthenbach mit Innerbirrmoos, Otterbach und Buchholterberg zum Oberamt Signau.