Projekt "Gemeinde Kurzenberg"
Ausserbirrmoos, Schönthal und Barschwand setzten diesem Vorhaben Widerstand entgegen. Sie befürchteten, in ihrer Nutzungsberechtigung am Herrschaftsarmengut Diessbach eingeschränkt zu werden, weil Innerbirrmoos und Otterbach daran keine Berechtigung hatten. Der überarbeitete Dekrets Entwurf sah nun die Eingemeindung von Barschwand und Schönthal in die Gemeinde Ausserbirrmoos vor, während Otterbach und Innerbirrmoos zu einer separaten zweiten Gemeinde fusionieren sollten. Die drei Sonnseiten-Gemeinden waren einverstanden und am 21. November 1887 konnte schliesslich der Grosse Rat des Kantons Bern per Dekret die Eingemeindung von Schönthal und Barschwand in die Gemeinde Ausserbirrmoos gutheissen.
Im gleichen Dekret wollte der Grosse Rat auch die Gemeinden Otterbach und Innerbirrmoos fusionieren. Dagegen wehrte sich Otterbach erfolgreich vor dem Bundesgericht. Hingegen schützte das Bundesgericht die Zusammenlegung von Barschwand und Schönthal mit Ausserbirrmoos, welche auf den 1. Januar 1888 vollzogen wurde.
Es könnte sein, dass die drei Linden, welche noch heute auf dem Schöntalhubel (997 m ü.M.) mit ihren Kronen die 1000er-Höhenmarke veranschaulichen, aus Anlass der Fusion der drei Sonnseiten-Gemeinden gepflanzt worden sind. Das geschätzte Alter der Bäume jedenfalls deutet darauf hin. Konkrete Belege für die Vermutung hielte vielleicht das Gemeindearchiv für interessierte Geschichtsforscher bereit.