Schul- und Kirchgemeinde Kurzenberg
Welche Leistungskraft die fünf Gemeinden der Kirchhöre Kurzenberg hatten, geht aus einem Beschluss der Kirchgemeindeversammlung von 1861 hervor. Bezüglich Steuern (Tellen) steht im Protokoll:
Insofern der Ertrag des Kirchen- und Schulgutes zu den Bedürfnissen nicht ausreicht, wird das fehlende durch Tellen bestritten und zwar nach folgendem Verhältniss:
Es beträgt eine einfache Telle der Gemeinde
Innerbirrmoos Fr. 205.08 (36.05%)
Ausserbirrmoos Fr. 184.21 (32.38%)
Otterbach Fr. 127.49 (22.41%)
Barschwand Fr. 39.80 (7.00%)
Schönthal Fr. 13.30 (2.16%)
Zusammen Fr. 568.88
Der „Beschluss-Akt Innerbirrmoos“ von 1866 fördert bezüglich Feuerwehr ein anderes, heute auf den ersten Blick eher amüsantes Detail zu Tage: „Mit spezieller Erlaubnis des hohen Tit Regierungsrates wurde von den in hier wohnsitzberechtigten Mannspersonen, welche sich verehlichten, statt Vorweisung eines Feuereimers, eine Gebühr von fünf Franken bezogen. Der daherige Fond beträgt in Summa Fr. 35.“ In der damaligen Zeit fanden die Heiratswilligen diesen Fünfliber für den „Fonds zu Feuerlöschgerätschaften“ wohl weniger lustig, denn fünf Franken waren viel Geld. Zum Vergleich: Man schätzte den Wert einer Jucharte Kulturland (= 3'600 m²) auf hundert Franken.