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Gemeinderat

Der Gemeinderat sorgt dafür, dass die Aufgaben der Gemeinde gemäss der Gemeindeverfassung und dem übergeordneten Recht dauernd und zuverlässig wahrgenommen werden.
Er stellt sicher, dass die Gemeindeverwaltung die gesetzten Ziele auf zweckmässige Art und Weise verfolgt.
Er vertritt die Gemeinde in seinem Zuständigkeitsbereich nach Aussen (Art. 3 Verwaltungsverordnung).
Die Finanzkompetenz des Gemeinderates umfasst maximal Fr. 100'000.-- für wiederkehrende, bzw. Fr. 20'000.-- für neue Ausgaben.

Der Gemeinderat Linden besteht aus sieben Gemeinderatsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

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Dorfplatz 2
3673 Linden
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